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Tätigkeit
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Gefährdung
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Schutzmaßnahme
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Infos
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Spachteln
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Hauterkrankungen durch Kontakt mit Spachtelmassen und
Härtern
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Schutzhandschuhe tragen.
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Hautschutzplan erstellen.
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Hautschutzmittel und Hautpflegemittel regelmäßig
benutzen.
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BG-7.5.31
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Betriebsanweisung erstellen.
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Unterweisen der Mitarbeiter.
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Erkrankung durch Einatmen styrolhaltiger Dämpfe von
Spachtelmassen
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Ausreichende Belüftung gewährleisten.
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Spachtelschleifen
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Erkrankungen durch Einatmen von Stäuben
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Schleifmaschinen mit integrierter Absaugung verwenden.
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Feinstaubmaske oder Partikelfiltermaske P2 tragen.
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Unterweisen der Mitarbeiter.
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Entfetten
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Brand- und Explosionsgefahr
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Ausreichende Belüftung oder Absaugung.
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Zündquellen vermeiden.
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Rauchverbot.
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Kennzeichnung des explosionsgefährdeten Bereiches.
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Erkrankungen durch Einatmen gesundheitsschädigender
Dämpfe
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Ausreichende Belüftung oder Absaugung.
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SDB
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Ggf. Atemschutzmaske verwenden (Filtertyp A).
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Hauterkrankungen durch Kontakt mit Entfettungs- oder Lösemitteln
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Geeignete Schutzhandschuhe verwenden und regelmäßig
wechseln.
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Hautschutzplan erstellen.
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BG-7.5.11
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Hautschutz- und Hautpflegemittel regelmäßig
benutzen.
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Weitere Gefährdungen
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Unterweisen der Mitarbeiter.
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Betriebsanweisung erstellen.
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Füllen, Grundieren, Lackieren
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Brand- und Explosionsgefahr
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In gesonderten Bereichen lackieren (Spritzkabinen, Spritzständen)
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Vorhandensein einer ausreichenden Absaugung.
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Elektrische Einrichtungen in Ex-Ausführung.
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Zündquellen vermeiden (Schweißbrenner, Flex).
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Rauchverbot.
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Feuerlöscher und Löschdecke bereithalten.
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Ablagerungen von Beschichtungsstoffen in angemessenen
Zeitabständen entfernen.
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Offene Behälter abdecken, Farbdosen verschließen.
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Menge der im Arbeitsraum gelagerten Lacke auf Schichtbedarf
begrenzen.
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Putzmaterial in geschlossenen, nicht brennbaren Behältern,
sammeln.
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Kennzeichnung von ex-gefährdeten Bereichen.
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Erkrankungen durch Einatmen gesundheitsschädlicher
Dämpfe, Aerosole sowie von Isocyanaten
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Ausreichende Lüftung oder Absaugeinrichtungen.
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Offene Behälter stets abdecken.
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Verwenden von Kombinationsfiltermasken (A2/P2) oder fremdbelüfteten
Atemschutzmasken.
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BGR
190
BG-7.3.30 |
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Bei Überschreiten der Auslöseschwelle Vorsorgeuntersuchungen
nach G 29 evtl. nach G 26 (Abstimmung mit Betriebsarzt).
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Hauterkrankungen durch Kontakt mit Lacken, Härtern,
Lösemitteln
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Hautkontakt so weit wie möglich vermeiden.
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Geeignete Schutzhandschuhe verwenden.
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Hautschutzplan erstellen.
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Regelmäßig Hautschutz- und Hautpflegemittel
verwenden.
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Weitere Gefährdungen
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Betriebsanweisung erstellen.
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Unterweisen der Mitarbeiter.
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Spritzgerätereinigung
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Brand- und Explosionsgefahr durch organische Lösemittel
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Ausreichende Belüftung oder Absaugung.
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Zündquellen vermeiden.
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Rauchverbot.
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Erkrankungen durch Einatmen gesundheitsschädigender
Dämpfe
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Verwenden von Teilereinigungsgeräten.
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Ausreichende Lüftung oder Absaugung.
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Ggf. Benutzen von Atemschutzmasken.
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Hauterkrankungen durch Kontakt mit Lösemitteln
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Hautkontakt so weit wie möglich vermeiden.
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Hilfsmittel (z. B. Pinsel) zur Reinigung verwenden.
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Geeignete Schutzhandschuhe verwenden und regelmäßig
wechseln.
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Regelmäßig Hautschutz- und Hautpflegemittel
verwenden.
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Weitere Gefährdungen
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Betriebsanweisung erstellen.
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Unterweisen der Mitarbeiter.
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Hinweise des Herstellers der Spritzgeräte beachten.
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| Trockenraum |
Brand- und Explosionsgefahr
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Elektrische Einrichtungen in Ex-Ausführungen.
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Zündquellen vermeiden.
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Beschickungsanweisung des Herstellers beachten.
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Bei Infrarot-Trocknern Beachtung der Betriebsanleitung
des Herstellers.
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Kennzeichnung des Ex-Bereiches.
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Erstellen einer Betriebsanweisung.
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Erkrankung durch Einatmen gesundheitsschädigender
Dämpfe
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Ausreichende Lüftung oder Absaugung.
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Ggf. Benutzung von Atemschutzmasken beim Betreten des
Trockenraums.
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BGR
190
SDB |
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Weitere Gefährdnugen
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Unterweisen der Mitarbeiter.
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| Lack- und Lösemittellager |
Brand- und Explosionsgefahr
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Elektrische Einrichtungen in Ex-Ausführung.
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Ausreichende Lüftung oder Absaugung.
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Elektrostatische Erdung von Gegenständen die sich
gefährlich aufladen können.
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Zündquellen vermeiden.
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Rauchverbot.
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Feuerlöscher und Löschdecke bereithalten.
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Kennzeichnung des Ex-gefährdeten Bereiches.
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Bei Lagerung von größeren Mengen Lacke/Lösemittel
mit GAA abstimmen ob Lager anzeige- oder erlaubnisbedürftig ist.
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Erkrankungen durch Einatmen, Hautkontakt und versehentliche
Einnahme von Lacken, Lösemitteln und deren Dämpfen
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Geeignete Einrichtungen (z. B. Saugheber) zum Umfüllen
verwenden.
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Ausreichende Lüftung oder Absaugung.
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Keine Lebensmittelbehälter zum Aufbewahren von Gefahrstoffen
verwenden.
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Geeignete Schutzhandschuhe verwenden und regelmäßig
wechseln.
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Hautschutz- und Hautpflegemittel regelmäßig
benutzen.
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Behälter kennzeichnen.
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Weitere Gefährdungen
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Erstellen einer Betriebsanweisung.
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Unterweisen der Mitarbeiter.
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